Nutzungsbedingungen und Hygienekonzept
für die Außensternwarte der Gesellschaft für volkstümliche Astronomie Hamburg (GvA) in Handeloh.
Während der Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung in der Fassung vom 1. Dezember 2021 gilt für den Besuch der Außensternwarte folgendes:
- Alle Besucher müssen einen gültigen Impfnachweis haben bzw. von Corona genesen sein (2G Regel). Solange Warnstufe 2 im Landkreis Harburg festgestellt ist, muss auch ein tagesaktueller Corona-Test vorgelegt werden (2G + Regel). Diese Nachweise sind vor Benutzen der Sternwarte in Textform dem Geschäftsführer des Vereins zu übermitteln (Adresse siehe Vereinsorgan Sternkieker).
- Sowohl im Vorraum als auch im Teleskopbereich dürfen zusammen maximal drei Personen anwesend sei.
- Alle Personen haben darauf zu achten, dass wann immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Sollte dies nicht möglich sein ist eine Schutzmaske zu tragen.
- Im Bereich des Vorraums und im Teleskopbereich bei geschlossenem Dach ist ein handelsüblicher medizinischer Mundschutz zu tragen.
- Bei Betreten der Sternwarte sind die Hände mit dem dort vorhandenen Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei Verlassen der Sternwarte sind die am meisten berührten Flächen ebenfalls zu desinfizieren.
- Jeder Besucher hat sich in dem ausliegenden Beobachtungsbuch mit vollem Namen, Adresse, Telefonnummer und den Zeiten des Betretens und Verlassens der Sternwarte einzutragen.
7.Der Erste anwesende Schlüsselträger hat die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen sicherzustellen. Sollte er die ASW verlassen, hat er einen anderen für die Aufgabe zu benennen.
Hamburg, den 2. Dezember 2021