Nutzungsbedingungen und Hygienekonzept
für die Außensternwarte der Gesellschaft für volkstümliche Astronomie Hamburg (GvA ) in Handeloh.
Während der Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 gilt für den Besuch der Außensternwarte folgendes:
- Sowohl im Vorraum als auch im Teleskopbereich dürfen zusammen maximal zwei Personen anwesend sei.
- Alle Personen haben darauf zu achten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
- Im Bereich des Vorraums und im Teleskopbereich bei geschlossenem Dach ist ein handelsüblicher Mundschutz zu tragen.
- Bei Betreten der Sternwarte sind die Hände mit dem dort vorhandenen Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Bei Verlassen der Sternwarte sind die am meisten berührten Flächen ebenfalls zu desinfizieren.
- Jeder Besucher hat sich in dem ausliegenden Beobachtungsbuch mit vollem Namen, Adresse, Telefonnummer und den Zeiten des Betretens und Verlassens der Sternwarte einzutragen.
- Der anwesende Schlüsselträger hat die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen sicherzustellen.
Hamburg, den 1. November 2020
Der Vorstand der GvA